Laserklassen, Grundschutz und Betreiber-Relevanz bei der Einführung von Laserhandschweißsystemen
1. Einordnung: Was ist DIN EN 60825-1?
Die DIN EN 60825-1 ist die zentrale europäische Sicherheitsnorm für Laserprodukte.
Sie legt fest, wie Laser hinsichtlich Gefährdung zu klassifizieren, zu kennzeichnen und sicherheitstechnisch zu bewerten sind.
Für Laserhandschweißen ist die Norm wichtig, weil sie die Basis für:
- Laserklassifizierung (meist Klasse 4)
- Schutzkonzepte (technisch/organisatorisch)
- Auswahl von Schutzmaßnahmen (z. B. Einhausung, Interlocks, Warnhinweise)
- Nachweise im Rahmen von CE/Anlagensicherheit
bildet.
2. Geltungsbereich
Die Norm gilt für Laserprodukte, also für Geräte/Anlagen, die Laserstrahlung emittieren oder für Laserstrahlung zugänglich sind – einschließlich Laserhandschweißsystemen.
Sie adressiert primär:
- Produktsicherheit (was das Laserprodukt leisten muss)
- Klassifizierung und Kennzeichnung
- Anforderungen an Informationen/Dokumente zum sicheren Betrieb
3. Kernprinzip: Klassifizierung nach Laserklassen (1 bis 4)
Die DIN EN 60825-1 teilt Laser in Laserklassen ein. Die Klasse beschreibt das Gefährdungspotenzial bei vorhersehbarer Verwendung.
Typische Logik:
- Klasse 1: unter normalen Bedingungen sicher (Strahlung ist eingeschlossen)
- Klasse 2 / 2M: sichtbare Laser, Augenschutz über Lidschlussreflex (mit Einschränkungen)
- Klasse 3R / 3B: erhöhte Gefährdung, direkte Strahlung gefährlich
- Klasse 4: höchste Gefährdung (Augen/Haut, diffuse Reflexionen, Brandgefahr)
Laserhandschweißen ist in der Praxis regelmäßig Laserklasse 4.
Damit ist klar: Es reicht nicht, „eine Brille zu kaufen“. Es braucht ein systematisches Schutzkonzept.
4. Was bedeutet Laserklasse 4 konkret?
Bei Klasse 4 sind typischerweise relevant:
- Gefahr für Augen und Haut durch direkte Strahlung
- Gefahr durch diffuse Reflexionen (auch ohne Spiegel!)
- Brand- und Entzündungsgefahr
- zusätzliche Risiken durch Prozessumfeld (Rauch/Partikel, heiße Oberflächen)
Die Norm führt hier zu einem Grundsatz:
Schutzmaßnahmen müssen so ausgelegt sein, dass gefährliche Expositionen verhindert oder wirksam begrenzt werden.
5. Wichtige Inhalte der DIN EN 60825-1 (praxisbezogen)
5.1 Grenzwerte und Klassifizierung
Die Norm arbeitet mit:
- AEL (Accessible Emission Limit – zugängliche Emissionsgrenze)
- MPE (Maximum Permissible Exposure – maximal zulässige Exposition)
Diese Werte sind Grundlage für die Laserklasse und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
5.2 Kennzeichnung und Warnhinweise
Gefordert sind u. a.:
- Laserklassenkennzeichnung
- Warn- und Hinweisschilder
- Angaben zu Wellenlänge(n) und Leistung/Emission (gerätebezogen)
- Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
5.3 Anforderungen an Sicherheitsfunktionen (geräte-/anlagenabhängig)
Je nach Ausführung und Risiko ergeben sich typische Forderungen wie:
- kontrollierter Zugang zur Laserstrahlung
- Schutzeinhausung / Abschirmung (falls technisch vorgesehen)
- Verriegelungen/Interlocks bei Schutzeinrichtungen
- Schlüsselschalter / Zugriffskontrolle (typisch bei Klasse 4)
- Emissionsanzeige / Warnanzeigen
- sichere Stillsetzung/Not-Halt-Konzept (übergeordnet im Maschinenrecht)
Wichtig: Die Norm ist die Basis, das konkrete Sicherheitsdesign wird häufig zusätzlich über Maschinenrecht/CE und weitere Normen umgesetzt.
6. Betreiber-Relevanz: Warum die Norm beim Einführen entscheidend ist
Auch wenn DIN EN 60825-1 eine Produktnorm ist, hat sie für Betreiber beim Laserhandschweißen direkte Wirkung:
- Sie ist die Referenz, um Laserklasse und Schutzbedarf fachlich korrekt einzuordnen.
- Sie liefert die Grundlage für die Auswahl von Abschirmungen, Zutrittskonzepten, Warnkennzeichnung und Schutzzonen.
- Sie ist ein typischer Baustein in Anlagensicherheit/CE, wenn aus Komponenten eine Gesamtanlage entsteht.
7. Schnittstellen zu weiteren Laserschutz-Normen
DIN EN 60825-1 ist die Basis – in der Praxis ergänzt durch:
- DIN EN 12254: Anforderungen an Laserschutzwände/-vorhänge und Abschirmungen (Kabinen, mobile Wände)
- DIN EN 207: Laserschutzbrillen für den Betrieb (LB-Kennzeichnung)
- DIN EN 208: Brillen für Justage/Einrichtarbeiten (nicht für „Schweißbetrieb“ gedacht)
Merksatz:
- 60825-1 = Laserklassifizierung + Grundschutzprinzipien
- 12254 = Abschirmung/Kabine
- 207 = Augenschutz im Betrieb
8. Typische Fehler in der Praxis
- Laserklasse wird nicht sauber dokumentiert (oder falsch angenommen)
- Warnkennzeichnung/Schilder fehlen oder sind unvollständig
- Abschirmungen werden eingesetzt ohne passenden Nachweis (Material/Schutzwirkung)
- „Brille als alleinige Maßnahme“ bei Klasse 4
- Sicherheitsfunktionen werden eingebaut, aber nicht systematisch bewertet/dokumentiert
9. Kurz-Check: Was sollte bei Laserhandschweißen mindestens geklärt sein?
- Welche Laserklasse liegt vor (real, nicht „gefühlt“)?
- Welche Wellenlänge(n) und welche Leistung/Emission sind relevant?
- Wie wird der Zugang zur Strahlung technisch/organisatorisch begrenzt?
- Welche Kennzeichnungen/Warnhinweise sind umgesetzt?
- Welche Abschirmungen (Kabine/Wand) sind vorgesehen und nachweisbar?
- Welche Anforderungen ergeben sich an Augenschutz (EN 207) und Einrichtarbeiten (EN 208)?
10. Zusammenfassung
Die DIN EN 60825-1 ist die zentrale Basisnorm der Lasersicherheit.
Für Laserhandschweißen (typisch Klasse 4) liefert sie die fachliche Grundlage für Klassifizierung, Kennzeichnung und grundlegende Schutzanforderungen – und ist ein wesentlicher Baustein für ein belastbares Laserschutz- und Anlagensicherheitskonzept.
