Arbeitsschutz im Betrieb:
1. Ziel und Abgrenzung
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) beschreibt nicht die CE-Konformität der Maschine, sondern den sicheren Betrieb am konkreten Arbeitsplatz:
- Welche Gefährdungen entstehen im Betrieb?
- Wer ist betroffen?
- Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
- Wie wird Wirksamkeit geprüft und dokumentiert?
Sie ist Pflicht, bevor das Laserhandschweißsystem im Betrieb eingesetzt wird – und muss bei Änderungen aktualisiert werden.
2. Betrachtungsumfang: „Gesamtanlage“ statt Einzelgerät
Bei einem Handlaser reicht es nicht, nur das Gerät zu bewerten. In der GBU muss die Gesamtanlage betrachtet werden, z. B.:
- Handlasergerät inkl. Handstück/Optik
- Schutzkabine oder Schutzbereich mit Wänden/Vorhängen
- Interlocks, Schlüsselschalter, Freigaben
- Absaug- und Filtersystem
- Gasversorgung (Schutzgas) / Druckgasflaschen
- Stromversorgung, Kabelmanagement
- Werkstück, Spannmittel, Arbeitstisch
- Arbeitsumgebung (Nachbararbeitsplätze, Wege, Brandlasten)
3. Schrittfolge einer guten Gefährdungsbeurteilung (Praxisstruktur)
3.1 Arbeitsaufgaben definieren (wichtig!)
Du bewertest nicht „das Gerät“, sondern Tätigkeiten, z. B.:
- Rüsten/Einrichten (Aufbau, Ausrichten, Funktionscheck)
- Schweißen im Normalbetrieb
- Drahtzufuhr / Zusatzwerkstoff handgeführt (falls genutzt)
- Störungen/Unterbrechungen (z. B. falscher Fokus, Schutzfenster verschmutzt)
- Wartung/Reinigung (Optik, Schutzglas, Filterwechsel)
- Transport/Umsetzen (mobile Wände, Gerät bewegen)
3.2 Personengruppen festlegen
- Bediener/Schweißer
- Einrichter/AV/Technik
- Instandhaltung
- Reinigung
- Besucher/Fremdfirmen
- Personen in Nachbarbereichen
3.3 Gefährdungen identifizieren (Handlaser typisch)
A) Laserstrahlung (Augen/Haut)
- direkte Strahlung
- diffuse Reflexionen an metallischen Oberflächen
- unkontrollierte Strahlwege bei Handführung
- Fehlbedienung (Freigabe bei offenem Bereich)
Folgen: Augenschäden bis Erblindung, Hautverbrennungen
B) Brand- und Explosionsgefahr
- Entzündung von Brandlasten (Papier, Öl, Lösungsmittel, Staub)
- heiße Partikel, Funken, Schlacke
- Reflexionen auf brennbare Oberflächen
C) Schweißrauch / Partikel / Emissionen
- Metallrauch und ultrafeine Partikel
- mögliche gesundheitsgefährdende Bestandteile je nach Werkstoff (z. B. Cr/Ni bei Edelstahl)
- fehlende oder falsche Absaugung
D) Optische Nebenstrahlung / Blendung
- Prozesslicht, Glühen, Reflexe
E) Elektrische Gefährdungen
- Kabel, beschädigte Leitungen, unsachgemäße Steckverbindungen
- feuchte Umgebung, falsche Absicherung
F) Mechanische Gefährdungen
- Stolperstellen durch Kabel/Schläuche
- Quetschstellen an mobilen Wänden/Türen
- Spannmittel/Werkstückhandling
G) Thermische Gefährdungen
- heißes Werkstück, Spritzer, Verbrennungen
- Nachwärme, heiße Bauteile
H) Druckgas / Schutzgas
- Umkippen von Flaschen, falsche Lagerung
- Erstickungsgefahr in ungünstigen Situationen (bei hohen Durchflussmengen/kleinen Räumen)
- Leckagen, Schlauchabriss
I) Lärm / Umfeld
- je nach Absaugung/Kompressor/Umgebung
J) Organisatorische Risiken
- fehlende Unterweisung
- unklare Verantwortlichkeit/Freigabe
- fehlende Zugangskontrolle
- „mal schnell schweißen“ außerhalb des Schutzbereichs
4. Risikobewertung
Für jede Gefährdung bewertest du mindestens:
- Schadensschwere (z. B. Augenverletzung = sehr hoch)
- Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. häufige Handhabung = höher)
- Exposition (wie oft, wie lange, wie viele Personen)
Daraus ergibt sich die Priorität der Maßnahmen.
5. Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip
5.1 Substitution
- Prozess so gestalten, dass Exposition sinkt (z. B. Einhausung statt offen)
- Brandlasten entfernen, Werkstoffe/Medien prüfen
5.2 Technische Maßnahmen (T)
- klar definierter Laserschutzbereich (z. B. Kabine / Schutzwände)
- Interlocks/Zugangssperre, Laserfreigabe nur bei geschlossenem Schutzbereich
- Warnanzeigen, Schlüsselschalter, Not-Halt-Konzept
- Absaugung am Entstehungsort, geeignete Filter
- Kabelmanagement, sichere Aufhängung/Verlegung
- Brandschutz: geeignete Feuerlöscher, Funkenfang/Abschirmung, definierte Ablageflächen
5.3 Organisatorische Maßnahmen (O)
- Betriebsanweisung Laserarbeitsplatz
- Unterweisung initial + regelmäßig
- klare Rollen: wer darf bedienen, wer gibt frei, wer wartet
- Zutrittsregelung (nur unterwiesene Personen)
- Checkliste „vor dem Start“ und „nach dem Betrieb“
- Wartungs-/Prüfplan (Schutzfenster, Interlocks, Absaugung)
- Vorgehen bei Störungen/Unfällen (Meldeweg, Erste Hilfe)
5.4 Persönliche Schutzausrüstung (P)
- Laserschutzbrille passend zur Anwendung (EN 207, richtige LB-Kennzeichnung)
- geeignete Schutzkleidung/Handschutz (Hautschutz vor Streustrahlung/Hitze)
- Atemschutz, wenn Absaugung nicht ausreicht oder bei speziellen Werkstoffen
Merksatz: PSA ist die letzte Stufe – nicht die Hauptmaßnahme.
6. Dokumentation, die in der Praxis erwartet wird
Damit die GBU auditfest ist, sollten mindestens vorliegen:
- schriftliche Gefährdungsbeurteilung (Tätigkeitenbezogen)
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Terminen
- Unterweisungsnachweise
- Betriebsanweisung
- Prüf-/Wartungsnachweise (z. B. Interlocks, Absaugung)
- Nachweise zur PSA-Auswahl (Brille: Wellenlänge/Leistung/OD bzw. LB-Kennzeichnung)
- Plan des Schutzbereichs (Skizze reicht, wenn klar)
7. Typische Fehler bei Handlaser-GBU
- Bewertung nur „vom Gerät“, nicht von Tätigkeiten/Arbeitsplatz
- Schutzbereich nicht sauber definiert (offene Seiten, Durchgänge)
- Absaugung wird vergessen oder falsch dimensioniert
- PSA wird beschafft, ohne die Parameter wirklich abzuleiten
- Unterweisung nur „einmal“ und ohne Dokumentation
- Störungsfälle/Wartung nicht bewertet (genau da passieren Unfälle)
8. Kurzfazit
Eine Gefährdungsbeurteilung für ein Laserhandschweißsystem muss die Gesamtanlage und die realen Tätigkeiten bewerten. Laserstrahlung (Klasse 4), Brandrisiken und Emissionen gehören immer zu den Top-Themen.
Wenn technische Maßnahmen sauber stehen, Organisation klar ist und die PSA passt, wird das Ganze rechtssicher und im Alltag beherrschbar
