Praxis-Checkliste + Dokumentation der Auswahlentscheidung
1. Grundsatz: Stellenwert von Herstellerangaben
Hersteller und Inverkehrbringer von Laserschutzbrillen müssen persönliche Schutzausrüstung (PSA) CE-konform bereitstellen, korrekt kennzeichnen und mit den erforderlichen Benutzerinformationen liefern.
Für den betrieblichen Einsatz gilt dennoch: Die Auswahl der Laserschutzbrille ist Teil des Arbeitsschutzsystems und muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar begründet werden. Herstellerangaben sind die fachliche Grundlage, sollten aber plausibilisiert werden (Wellenlänge/Betriebsart/Schutzstufe passen zur konkreten Anwendung).
2. Welche Angaben für eine fachlich korrekte Auswahl erforderlich sind
2.1 Laser-Parameter (anwendungsseitig)
Für die Auswahl müssen die relevanten Prozessdaten bekannt sein (Worst-Case-Betrachtung):
- Wellenlänge(n) in nm
- Betriebsart: Dauerstrich (CW) / gepulst (ggf. Impulsdauer, Wiederholrate)
- maximale Leistung / Energie (Worst Case)
- realistisches Expositionsszenario: Streustrahlung, diffuse Reflexion, Fehlerfall
- Umfeldbedingungen: reflektierende Werkstücke, offene Handführung, Schutzbereich (Kabine/Wand), Zutrittssituation
2.2 Brillen-Parameter (herstellerseitig, schriftlich)
Vom Hersteller/Lieferanten sollten mindestens schriftlich vorliegen (Datenblatt/Empfehlung):
- Normbasis: EN 207 und/oder EN ISO 19818-1
- vollständige Kennzeichnung der Brille (Marking), inkl. Wellenlängenbereich, Modus-Kennzeichnung und Schutzstufe (z. B. LB-Stufe)
- Benutzerinformation/Gebrauchsanleitung (Pflichtbestandteil für PSA)
- Hinweise zu Pflege, Lagerung, Wechselkriterien/Schädigungsgrenzen
Hinweis aus der Praxis: Ein OD-Wert allein ist als Auswahlbegründung meist zu dünn; entscheidend ist die normgerechte Kennzeichnung und Eignung zur Anwendung.
3. Plausibilitätsprüfung (Kurzcheck vor Freigabe)
Vor der Freigabe ist eine kurze Plausibilisierung sinnvoll:
- Deckt der Wellenlängenbereich der Brille die Laserwellenlänge ab?
- Passt die Betriebsart (CW/Impuls) zur Kennzeichnung?
- Ist die ausgewiesene Schutzstufe (z. B. LB-Stufe) für das Worst-Case-Szenario passend?
- Liegen Benutzerinformation und Herstellerunterlagen vor?
4. Dokumentation: Begründung der Brillenauswahl (Vorlage)
Diese Vorlage kann als Nachweis zur Gefährdungsbeurteilung abgelegt werden.
Dokument: Auswahlentscheidung Laserschutzbrille
- Anlage / Arbeitsplatz: __________________________
- Tätigkeiten: Einrichten / Schweißen / Störung / Wartung (markieren)
Laserparameter (Worst Case):
- Wellenlänge(n): ____ nm
- Betriebsart: CW / gepulst (Details: __________)
- max. Leistung/Energie: __________
- Expositionsannahme: Streustrahlung / diffuse Reflexion / Fehlerfall (kurz beschreiben)
Ausgewählte Brille:
- Hersteller / Modell: __________________________
- Normbasis: EN 207 / EN ISO 19818-1 (markieren)
- Kennzeichnung auf der Brille (vollständig übernehmen): __________________________
Begründung der Auswahl (1–3 Sätze):
„Die Brille deckt die Laserwellenlänge ____ nm und die Betriebsart ____ gemäß Kennzeichnung ab und erfüllt die erforderliche Schutzstufe für das definierte Worst-Case-Szenario im Laserarbeitsbereich.“
Unterlagen abgelegt:
- Herstellerdatenblatt / schriftliche Empfehlung (Datum): ____
- Benutzerinformation / Anleitung: ja/nein
- CE-/Herstellerunterlagen verfügbar: ja/nein
Freigabe:
- Verantwortlich (Name/Funktion): __________________
- Datum/Unterschrift: __________________________
5. Kurzfazit
Eine belastbare Auswahl von Laserschutzbrillen basiert auf:
- bekannten Laser-Parametern (Worst Case)
- normgerechter Kennzeichnung und schriftlichen Herstellerangaben
- dokumentierter Auswahlentscheidung als Teil der Gefährdungsbeurteilung
So entsteht eine nachvollziehbare, auditfähige Begründung für die eingesetzte Laserschutzbrille.
