Laserschutzbrille richtig auswählen (EN 207 / EN ISO 19818-1)

Praxis-Checkliste + Dokumentation der Auswahlentscheidung


1. Grundsatz: Stellenwert von Herstellerangaben

Hersteller und Inverkehrbringer von Laserschutzbrillen müssen persönliche Schutzausrüstung (PSA) CE-konform bereitstellen, korrekt kennzeichnen und mit den erforderlichen Benutzerinformationen liefern.

Für den betrieblichen Einsatz gilt dennoch: Die Auswahl der Laserschutzbrille ist Teil des Arbeitsschutzsystems und muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar begründet werden. Herstellerangaben sind die fachliche Grundlage, sollten aber plausibilisiert werden (Wellenlänge/Betriebsart/Schutzstufe passen zur konkreten Anwendung).


2. Welche Angaben für eine fachlich korrekte Auswahl erforderlich sind

2.1 Laser-Parameter (anwendungsseitig)

Für die Auswahl müssen die relevanten Prozessdaten bekannt sein (Worst-Case-Betrachtung):

  • Wellenlänge(n) in nm
  • Betriebsart: Dauerstrich (CW) / gepulst (ggf. Impulsdauer, Wiederholrate)
  • maximale Leistung / Energie (Worst Case)
  • realistisches Expositionsszenario: Streustrahlung, diffuse Reflexion, Fehlerfall
  • Umfeldbedingungen: reflektierende Werkstücke, offene Handführung, Schutzbereich (Kabine/Wand), Zutrittssituation

2.2 Brillen-Parameter (herstellerseitig, schriftlich)

Vom Hersteller/Lieferanten sollten mindestens schriftlich vorliegen (Datenblatt/Empfehlung):

  • Normbasis: EN 207 und/oder EN ISO 19818-1
  • vollständige Kennzeichnung der Brille (Marking), inkl. Wellenlängenbereich, Modus-Kennzeichnung und Schutzstufe (z. B. LB-Stufe)
  • Benutzerinformation/Gebrauchsanleitung (Pflichtbestandteil für PSA)
  • Hinweise zu Pflege, Lagerung, Wechselkriterien/Schädigungsgrenzen

Hinweis aus der Praxis: Ein OD-Wert allein ist als Auswahlbegründung meist zu dünn; entscheidend ist die normgerechte Kennzeichnung und Eignung zur Anwendung.


3. Plausibilitätsprüfung (Kurzcheck vor Freigabe)

Vor der Freigabe ist eine kurze Plausibilisierung sinnvoll:

  1. Deckt der Wellenlängenbereich der Brille die Laserwellenlänge ab?
  2. Passt die Betriebsart (CW/Impuls) zur Kennzeichnung?
  3. Ist die ausgewiesene Schutzstufe (z. B. LB-Stufe) für das Worst-Case-Szenario passend?
  4. Liegen Benutzerinformation und Herstellerunterlagen vor?

4. Dokumentation: Begründung der Brillenauswahl (Vorlage)

Diese Vorlage kann als Nachweis zur Gefährdungsbeurteilung abgelegt werden.

Dokument: Auswahlentscheidung Laserschutzbrille

  • Anlage / Arbeitsplatz: __________________________
  • Tätigkeiten: Einrichten / Schweißen / Störung / Wartung (markieren)

Laserparameter (Worst Case):

  • Wellenlänge(n): ____ nm
  • Betriebsart: CW / gepulst (Details: __________)
  • max. Leistung/Energie: __________
  • Expositionsannahme: Streustrahlung / diffuse Reflexion / Fehlerfall (kurz beschreiben)

Ausgewählte Brille:

  • Hersteller / Modell: __________________________
  • Normbasis: EN 207 / EN ISO 19818-1 (markieren)
  • Kennzeichnung auf der Brille (vollständig übernehmen): __________________________

Begründung der Auswahl (1–3 Sätze):
„Die Brille deckt die Laserwellenlänge ____ nm und die Betriebsart ____ gemäß Kennzeichnung ab und erfüllt die erforderliche Schutzstufe für das definierte Worst-Case-Szenario im Laserarbeitsbereich.“

Unterlagen abgelegt:

  • Herstellerdatenblatt / schriftliche Empfehlung (Datum): ____
  • Benutzerinformation / Anleitung: ja/nein
  • CE-/Herstellerunterlagen verfügbar: ja/nein

Freigabe:

  • Verantwortlich (Name/Funktion): __________________
  • Datum/Unterschrift: __________________________

5. Kurzfazit

Eine belastbare Auswahl von Laserschutzbrillen basiert auf:

  1. bekannten Laser-Parametern (Worst Case)
  2. normgerechter Kennzeichnung und schriftlichen Herstellerangaben
  3. dokumentierter Auswahlentscheidung als Teil der Gefährdungsbeurteilung

So entsteht eine nachvollziehbare, auditfähige Begründung für die eingesetzte Laserschutzbrille.