Anforderungen, Kennzeichnung (LB), Auswahl im Betrieb – plus kurzer Ausblick auf die Umstellung auf EN ISO 19818-1
1. Einordnung: Wofür gilt DIN EN 207?
Die DIN EN 207 ist die klassische europäische Norm für Laserschutzbrillen. Sie definiert Anforderungen an Filter und Brillenkörper (Rahmen) zum Schutz vor Laserstrahlung – inklusive Prüfungen und eindeutiger Kennzeichnung, damit Schutzbrillen parameterbezogen ausgewählt werden können.
Für Laserhandschweißen ist das praktisch relevant, weil Handlaser typischerweise ein hohes Gefährdungsniveau haben (häufig Klasse 4) und der Augenschutz Bestandteil des Arbeitsschutzsystems sein muss.
2. Was regelt EN 207 konkret?
EN 207 geht über „dunkles Glas“ hinaus. Die Norm behandelt u. a.:
- Anforderungen an Schutzwirkung im definierten Wellenlängenbereich
- Anforderungen an die Beständigkeit von Filter und Rahmen gegen Laserbelastung
- Prüfbedingungen (abhängig von Betriebsarten)
- Kennzeichnung, damit die Brille eindeutig zur Anwendung passt
3. Kennzeichnung: Warum „LB“ entscheidend ist
EN-207-konforme Brillen sind so gekennzeichnet, dass man sie auswählen kann. Typische Kennzeichnungselemente sind:
- Wellenlängen bzw. Wellenlängenbereiche (nm)
- Betriebsart/Modus (z. B. Dauerstrich/Impuls – in der Kennzeichnung über Buchstaben abgebildet)
- Schutzstufe (LB …)
- Hersteller- und CE-Kennzeichen
Merksatz:
Ohne passende Kennzeichnung ist die Brille nicht prüfbar „richtig“ – und damit im Arbeitsschutz eine Schwachstelle.
4. Auswahl im Betrieb: Was du für Laserhandschweißen ableiten musst
Damit die Brille fachlich richtig gewählt wird, müssen mindestens bekannt sein:
- Wellenlänge (z. B. Faserlaser typischerweise um ~1 µm)
- Betriebsart (Dauerstrich / gepulst)
- realistische Expositionsszenarien (Streustrahlung/Reflexion, Störung, Einrichten)
- Arbeitsumgebung (reflektierende Werkstücke, offene Handführung, wechselnde Bauteile)
Typischer Praxisfehler:
Brille wird „nach Gefühl“ gekauft, statt aus den realen Parametern abgeleitet.
5. EN 208 (Justierbrillen) – was war das?
EN 208 war die Norm für Einstell-/Justierarbeiten, bei denen der Anwender den Strahl/Spot noch sehen können sollte (Alignment-Tätigkeiten). Uvex beschreibt das Prinzip sehr klar: Justierbrillen reduzieren die Leistung auf ein Niveau, bei dem die Ausrichtung möglich bleibt – sind aber nicht für den normalen Hochleistungsbetrieb gedacht.
Für Laserhandschweißen gilt in der Regel:
Im Schweißbetrieb ist der Schutzansatz typischerweise EN 207 (bzw. Nachfolger), nicht EN 208.
6. Ausblick: Umstellung auf EN ISO 19818-1 (ersetzt EN 207/EN 208 perspektivisch)
Deine Erinnerung ist im Kern richtig: Es gibt ein neues, ISO-basiertes Normsystem.
- EN ISO 19818-1:2021 („Eye and face protection – Protection against laser radiation“) existiert und umfasst ausdrücklich auch Schutz für Einstell-/Justierarbeiten – diese werden dort mit abgedeckt (nicht „weg“, sondern integriert).
- In Fachkreisen ist weiterhin die klare Linie: ISO 19818-1 soll EN 207 und EN 208 ersetzen.
- Gleichzeitig läuft diese Umstellung in Europa über einen Übergangsprozess (u. a. harmonisierte Normen/Anwendung im PPE-Kontext). Deshalb tauchen EN 207/EN 208 in der Praxis weiterhin auf.
Praxisformulierung, die nach außen kompetent wirkt:
„EN 207 ist die etablierte Referenz. Parallel ist mit EN ISO 19818-1 ein neues Normsystem verfügbar, das perspektivisch EN 207/EN 208 ablösen und Justieranforderungen integriert abbilden soll.“
7. Typische Fehler bei Laserschutzbrillen (Handlaser)
- Auswahl ohne saubere Parameterbasis (Wellenlänge/Modus/Leistungsszenario)
- „OD-Wert“ als alleinige Begründung, ohne passende Norm-Kennzeichnung
- keine klare Tragepflicht/Zutrittsregel im Laserbereich
- Brille wird als Hauptmaßnahme betrachtet, obwohl technische/organisatorische Maßnahmen Vorrang haben
8. Zusammenfassung
DIN EN 207 definiert Anforderungen und Kennzeichnung für Laserschutzbrillen, damit sie anwendungsbezogen ausgewählt werden können.
Für Laserhandschweißen ist entscheidend: Kennzeichnung verstehen, Parameter ableiten, Trage- und Zutrittsregeln festlegen
