DGUV / Unterweisung / Betriebsanweisung beim Laserhandschweißen

Arbeitsschutz im Betrieb: was verlangt wird und wie man es sauber umsetzt


1. Einordnung: Warum DGUV hier wichtig ist

Beim Betrieb von Laserhandschweißsystemen (typisch Laserklasse 4) geht es im Arbeitsschutz nicht nur um Technik, sondern um Organisationspflichten:

  • Wer darf was?
  • Welche Regeln gelten im Laserbereich?
  • Wie wird unterwiesen?
  • Was ist schriftlich festgelegt?
  • Wie wird das nachweisbar dokumentiert?

DGUV-Regelwerke sind keine „Normen“ wie ISO/DIN, aber sie konkretisieren Arbeitsschutzpflichten in der Praxis und werden bei Prüfungen/Audits häufig als Maßstab herangezogen.


2. DGUV: Was ist das in der Praxis?

DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Sie veröffentlicht u. a.:

  • DGUV Vorschriften (verbindlich für Mitgliedsbetriebe)
  • DGUV Regeln / Informationen (praxisnahe Konkretisierung)

Für Laserarbeitsplätze sind DGUV-Dokumente relevant, weil sie typische Gefährdungen (Laserstrahlung, Zugang, Unterweisung, PSA, Organisation) strukturiert abbilden.


3. Unterweisung: was muss passieren?

Unterweisung bedeutet: Beschäftigte müssen die Gefährdungen verstehen und wissen, wie sie sicher arbeiten.

3.1 Wer muss unterwiesen werden?

  • Bediener/Schweißer
  • Einrichter/Technik/AV
  • Instandhaltung
  • Reinigung
  • Personen mit Zutritt zum Laserbereich
  • Fremdfirmen/Visitor (wenn Zutritt möglich)

3.2 Wann muss unterwiesen werden?

  • vor der ersten Tätigkeit
  • regelmäßig wiederkehrend
  • bei Änderungen (neues Gerät, neue Kabine, neue Schutzmaßnahmen, anderer Werkstoff, anderer Raum)

3.3 Was gehört in eine Laser-Unterweisung?

Mindestens diese Punkte müssen abgedeckt sein:

  • Laserklasse und typische Gefährdungen (Auge/Haut, Reflexionen, Brand)
  • Schutzbereich: Zutritt, Freigabe, Verhalten
  • technische Schutzmaßnahmen: Interlocks, Not-Aus, Warnanzeigen
  • PSA: Auswahl, Tragepflicht, Grenzen, Zustand, Aufbewahrung
  • Betriebsablauf: Einrichten → Betrieb → Störung → Wartung
  • Störungsregeln („wenn Interlock auslöst…“, „wenn Schutzglas beschädigt…“)
  • Brand- und Notfallregeln (Meldeweg, Löscher, Erste Hilfe)
  • Verantwortlichkeiten: wer gibt frei, wer stoppt, wer meldet, wer entscheidet

3.4 Nachweis (wichtig!)

Unterweisung ohne Nachweis bringt dir im Streitfall nichts.

Dokumentation:

  • Datum, Thema, Dauer
  • Teilnehmerliste mit Unterschrift
  • Unterweisender (Name/Funktion)
  • Unterlagen/Präsentation als Anlage

4. Betriebsanweisung: wozu und wie sieht die aus?

Eine Betriebsanweisung ist die schriftliche, verbindliche Regel am Arbeitsplatz: kurz, klar, sichtbar.

4.1 Was muss eine Betriebsanweisung beim Handlaser enthalten?

  • Zweck / Geltungsbereich (Laserhandschweißen im Bereich X)
  • Gefahren (Laserstrahlung, Brand, Rauch/Partikel, heißes Werkstück, Gas)
  • Schutzmaßnahmen (Schutzbereich, Kabine/Wände, Interlocks, Absaugung)
  • PSA-Pflichten (Brille EN 207, Schutzkleidung, ggf. Atemschutz)
  • Verhalten im Normalbetrieb (Startcheck, Betrieb, Ende)
  • Verhalten bei Störungen (z. B. Interlock, Fehlermeldung, Schutzfenster defekt)
  • Verhalten im Notfall (Not-Aus, Brand, Augenverletzung, Erste Hilfe)
  • Zuständigkeiten (LSB, Vorgesetzter, Instandhaltung)
  • Verbote (z. B. Betrieb außerhalb Schutzbereich, Manipulation von Interlocks)

4.2 Praxisregel

Eine Betriebsanweisung ist kein Roman.
Sie muss so geschrieben sein, dass ein Bediener sie in 2 Minuten erfassen kann.


5. Zusammenspiel: DGUV – Unterweisung – Betriebsanweisung

So gehört das zusammen:

  • DGUV liefert praxisnahe Anforderungen und typische Inhalte
  • Gefährdungsbeurteilung definiert die konkreten Risiken und Maßnahmen
  • Betriebsanweisung macht daraus klare Regeln am Arbeitsplatz
  • Unterweisung sorgt dafür, dass jeder diese Regeln versteht und nachweisbar kennt

Merksatz:

GBU entscheidet „was nötig ist“, Betriebsanweisung sagt „wie es gemacht wird“, Unterweisung stellt sicher „dass es jeder kann“.


6. Typische Fehler in der Praxis

  • Unterweisung nur „einmal beim Kauf“
  • Unterweisung ohne Teilnehmernachweis
  • Betriebsanweisung existiert, hängt aber nicht am Arbeitsplatz
  • Schutzbrille vorhanden, aber ohne klare Tragepflicht und ohne klare Auswahlkriterien
  • Interlocks werden „für kurze Arbeiten“ überbrückt (massives Haftungsrisiko)
  • Fremdfirmen laufen durch den Laserbereich ohne Einweisung

7. Kurz-Checkliste (so ist es in der Praxis sauber)

  • Gefährdungsbeurteilung ist schriftlich und tätigkeitsbezogen
  • Betriebsanweisung ist erstellt, aktuell und sichtbar am Arbeitsplatz
  • Unterweisung ist erfolgt, dokumentiert und regelmäßig wiederholt
  • Zutrittsregeln sind definiert und werden eingehalten
  • Störungs- und Notfallregeln sind klar (inkl. Not-Aus/Brand)
  • Verantwortlichkeiten (LSB/Betreiber/Schichtleitung) sind benannt und bekannt