Sicherheitstechnische Komplettpakete für Laseranlagen und Laserarbeitsplätze

Eine CE-Kennzeichnung auf dem Lasergerät allein bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Laserarbeitsplatz sicher, vollständig dokumentiert und rechtlich sauber aufgebaut ist.

Gerade beim Laserhandschweißen werden häufig verschiedene Komponenten miteinander kombiniert:

  • Lasergerät
  • Laserschutzkabine oder Laserschutzwände
  • Türkontakte und Verriegelungen
  • Absaugung
  • Warnleuchten
  • Not-Halt-Einrichtungen
  • Zugangsüberwachung
  • persönliche Schutzausrüstung
  • betriebliche Steuerung und Organisation

Aus diesen Einzelkomponenten entsteht ein betrieblicher Laserarbeitsplatz. Dabei muss geklärt werden, wer für das Inverkehrbringen des Lasergerätes verantwortlich ist, ob die Unterlagen vollständig sind und ob durch den Aufbau oder spätere Veränderungen eine neue Gesamtanlage entsteht.

Fimano unterstützt Unternehmen dabei, Laseranlage und Laserarbeitsplatz technisch und organisatorisch zu prüfen und ein vollständiges Sicherheitskonzept aufzubauen.

Ein CE-Zeichen auf der Maschine reicht nicht aus

Die CE-Kennzeichnung ist zunächst die Erklärung des verantwortlichen Herstellers, dass das Produkt die anzuwendenden europäischen Anforderungen erfüllt.

Für den Betreiber reicht es deshalb nicht aus, nur zu prüfen, ob sich ein CE-Zeichen auf dem Gerät befindet.

Zusätzlich sollten unter anderem vorliegen und geprüft werden:

  • eindeutige Identifikation des Herstellers
  • EU-Konformitätserklärung
  • deutschsprachige Betriebsanleitung
  • bestimmungsgemäße Verwendung
  • technische Dokumentation, soweit sie dem Betreiber zur Verfügung stehen muss
  • Angaben zur Laserklasse und zu verbleibenden Gefährdungen
  • Beschreibung vorhandener Sicherheitseinrichtungen
  • Vorgaben für Aufstellung, Betrieb und Wartung
  • Angaben zu erforderlichen Schutzmaßnahmen
  • nachvollziehbare Benennung des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der Europäischen Union

Dabei wird geprüft, ob die Dokumente tatsächlich zum gelieferten Gerät passen und ob Gerät, Seriennummer, Ausführung und Zubehör übereinstimmen.

Ein aufgeklebtes CE-Zeichen ersetzt diese Prüfung nicht.

Hersteller, Importeur und verantwortlicher Wirtschaftsakteur klären

Bei Laseranlagen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union muss besonders sorgfältig geprüft werden, wer die Anlage in den europäischen Markt eingeführt hat.

Ein Importeur übernimmt gesetzliche Pflichten. Er muss unter anderem prüfen, ob der Hersteller das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, ob die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und ob das Produkt ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.

Kauft ein Unternehmen eine Anlage selbst direkt bei einem Hersteller außerhalb der Europäischen Union, kann es selbst in die Rolle des Importeurs beziehungsweise des für das Inverkehrbringen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs geraten.

Das sollte vor dem Kauf geklärt werden.

Besonders wichtig ist deshalb:

  • Wer ist der Hersteller?
  • Wer hat die Anlage erstmals in der EU bereitgestellt?
  • Gibt es einen eindeutig benannten Importeur?
  • Ist dieser Importeur in der EU niedergelassen?
  • Ist die Konformitätserklärung vollständig und plausibel?
  • Stimmen Hersteller, Importeur und Gerätedaten überein?
  • Wer übernimmt Verantwortung bei technischen Mängeln?
  • Wer stellt Ersatzteile, technische Informationen und Sicherheitsnachweise bereit?

Ziel sollte sein, dass der spätere Betreiber nicht unbeabsichtigt Pflichten übernimmt, die eigentlich beim Hersteller oder Importeur liegen sollten.

Lasergerät und Laserarbeitsplatz getrennt betrachten

Ein Lasergerät kann formal konform geliefert worden sein und trotzdem nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen betrieben werden dürfen.

Entscheidend ist die tatsächliche Verwendung im Unternehmen.

Beim Laserhandschweißen müssen unter anderem mögliche direkte, reflektierte und gestreute Laserstrahlung berücksichtigt werden. Auch Rauch, Dämpfe, elektrische Gefährdungen, Brandgefahren und organisatorische Risiken müssen betrachtet werden.

Je nach Anwendung können erforderlich sein:

  • vollständig geschlossene Laserschutzkabine
  • Kabine mit geeigneter Decke
  • nach oben offener Laserschutzbereich
  • geeignete Laserschutzwände
  • kontrollierter Zugang
  • sicherheitsgerichtete Türüberwachung
  • Warnleuchten und Warnkennzeichnung
  • Absaugung
  • geeignete persönliche Schutzausrüstung
  • Betriebsarten für Einrichten, Schweißen und Wartung

Ob eine Kabine ein Dach benötigt, kann nicht pauschal entschieden werden.

Das hängt unter anderem ab von:

  • Laserleistung und Wellenlänge
  • Strahlführung
  • möglichen Reflexionsrichtungen
  • Werkstückgeometrie
  • Brennerhaltung
  • Abstand zu angrenzenden Arbeitsbereichen
  • Raumhöhe und Raumgestaltung
  • möglichen erhöhten Standorten
  • vorhersehbarer Fehlanwendung
  • und dem Ergebnis der Risikobeurteilung beziehungsweise Gefährdungsbeurteilung

Konformität der Laserschutzkabine und ihrer Komponenten

Auch eine Laserschutzkabine darf nicht nur nach ihrem optischen Eindruck bewertet werden.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • Eignung der eingesetzten Schutzmaterialien
  • Schutzwirkung für die verwendete Wellenlänge und Leistung
  • mögliche Durchbrüche, Fugen und Öffnungen
  • Türen und Sichtfenster
  • Verriegelungssysteme
  • Sicherheitssteuerung
  • Nachlauf- und Abschaltzeiten
  • Warnanzeigen
  • Not-Halt-Konzept
  • Absaugung und Lüftung
  • bestimmungsgemäße Verwendung
  • Prüf- und Wartungsvorgaben
  • vorhandene Herstellerunterlagen und Konformitätserklärungen

Einzelne Bauteile können eigene CE-Kennzeichnungen oder Konformitätsunterlagen besitzen.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Kombination aller Komponenten als Gesamtanlage konform ist.

Wann wird aus Einzelteilen eine Gesamtanlage?

In der Praxis werden häufig Lasergerät, Kabine, Türüberwachung, Absaugung und weitere Sicherheitseinrichtungen von verschiedenen Lieferanten beschafft.

Anschließend verbindet der Betreiber oder ein beauftragtes Unternehmen diese Komponenten miteinander.

Dann muss geklärt werden:

  • Wer hat die Gesamtanlage geplant?
  • Wer hat die Komponenten sicherheitstechnisch miteinander verbunden?
  • Wer hat die Risikobeurteilung durchgeführt?
  • Wer hat die Sicherheitsfunktionen bewertet?
  • Wer trägt die Verantwortung für die Schnittstellen?
  • Wer stellt die Konformität der verwendungsfertigen Gesamtanlage fest?
  • Wer unterzeichnet die Konformitätserklärung?

Diese Verantwortung sollte vertraglich und technisch eindeutig geregelt werden.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass am Ende mehrere Lieferanten jeweils nur für ihre Einzelkomponente verantwortlich sind, aber niemand für die gesamte Anlage.

Änderungen durch den Betreiber

Nach der Aufstellung werden Laseranlagen häufig an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.

Typische Änderungen sind:

  • Anschluss eines Türkontaktes
  • Einbindung einer externen Kabinensteuerung
  • Veränderung der Sicherheitssteuerung
  • zusätzliche Not-Halt-Einrichtungen
  • Veränderung von Betriebsarten
  • Austausch von Schutzwänden
  • Erweiterung des Arbeitsbereiches
  • Veränderung der Absaugung
  • Integration in eine Fertigungslinie
  • Änderung der Laserleistung oder Software
  • Kombination mit einer anderen Strahlquelle

Nicht jede Änderung ist automatisch eine wesentliche Veränderung.

Es muss jedoch systematisch geprüft und dokumentiert werden:

  • Welche Funktion wird verändert?
  • Entstehen neue Gefährdungen?
  • Erhöht sich ein vorhandenes Risiko?
  • Sind die vorhandenen Schutzmaßnahmen weiterhin ausreichend?
  • Wird eine bestehende Sicherheitsfunktion verändert?
  • Entsteht durch die Kombination eine neue verwendungsfertige Maschine oder Anlage?
  • Muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden?

Führt die Veränderung dazu, dass die Anlage sicherheitstechnisch als neue Maschine oder neue Gesamtheit zu bewerten ist, können für den Verändernden Herstellerpflichten entstehen.

Dann muss die Konformität der veränderten Gesamtanlage neu hergestellt und dokumentiert werden.

Konformität der Gesamtanlage herstellen

Wenn für die Gesamtanlage ein Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich ist, reicht es nicht aus, lediglich vorhandene Unterlagen zusammenzuheften.

Erforderlich können unter anderem sein:

  • Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung
  • Beschreibung der Gesamtanlage
  • Definition der Systemgrenzen
  • Risikobeurteilung
  • Ermittlung der anzuwendenden Rechtsvorschriften
  • Auswahl und Anwendung geeigneter Normen
  • Bewertung der Sicherheitsfunktionen
  • Prüfung der elektrischen Ausrüstung
  • Prüfung der Verriegelungen
  • Nachweis der Wirksamkeit der Laserschutzmaßnahmen
  • technische Dokumentation
  • Betriebsanleitung für die Gesamtanlage
  • Prüf- und Wartungsvorgaben
  • Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage

Dabei müssen auch die Schnittstellen zwischen Lasergerät, Kabine, Steuerung, Absaugung und betrieblicher Infrastruktur berücksichtigt werden.

Gefährdungsbeurteilung für den betrieblichen Einsatz

Die Konformitätsbewertung des Herstellers und die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers sind zwei unterschiedliche Aufgaben.

Auch bei einer vollständig konformen Anlage muss der Arbeitgeber vor der Verwendung eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Dabei werden die tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen berücksichtigt:

  • Aufstellungsort
  • Arbeitsabläufe
  • Beschäftigte
  • benachbarte Arbeitsplätze
  • Einrichten und Rüsten
  • Normalbetrieb
  • Reinigung
  • Wartung
  • Störungsbeseitigung
  • Zugang durch Fremdfirmen
  • mögliche Fehlanwendung
  • Brand- und Rauchgefährdungen
  • elektrische Gefährdungen
  • ergonomische Belastungen
  • Laserstrahlung
  • persönliche Schutzausrüstung
  • organisatorische Maßnahmen

Aus der Gefährdungsbeurteilung werden die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Laserschutz und betriebliche Organisation

Zum vollständigen Sicherheitskonzept gehören nicht nur die Maschine und die Kabine.

Auch die betriebliche Organisation muss geregelt sein.

Dazu können gehören:

  • Bestellung eines geeigneten Laserschutzbeauftragten
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten
  • Kennzeichnung des Laserbereiches
  • Zugangsbeschränkungen
  • Freigabe berechtigter Personen
  • Regelungen für Besucher und Fremdfirmen
  • Auswahl geeigneter Laserschutzbrillen
  • Auswahl geeigneter Schutzkleidung
  • Prüf- und Wartungsintervalle
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen
  • Dokumentation von Änderungen
  • regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen

Mitarbeiter unterweisen

Bevor Mitarbeiter an der Anlage arbeiten, müssen sie auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen unterwiesen werden.

Die Unterweisung sollte nicht nur allgemeine Laserschutzregeln enthalten.

Sie muss zum tatsächlichen Arbeitsplatz passen und unter anderem behandeln:

  • Gefährdungen durch direkte und reflektierte Laserstrahlung
  • Bedeutung der Laserklasse
  • Funktion der Kabine und Verriegelungen
  • Zugang zum Laserbereich
  • zulässige Betriebsarten
  • Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Schutzbrillen und Schutzkleidung
  • Absaugung und Schweißrauch
  • Verhalten bei Störungen
  • Verbot der Manipulation von Sicherheitseinrichtungen
  • Not-Halt und Abschaltmöglichkeiten
  • Brand- und Unfallverhalten
  • Melden technischer Veränderungen
  • regelmäßige Kontrolle vor Arbeitsbeginn

Die Unterweisung wird dokumentiert und bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder in den vorgesehenen Abständen wiederholt.

Das Komplettpaket von Fimano

Fimano unterstützt Unternehmen dabei, aus einzelnen Geräten und Schutzkomponenten einen nachvollziehbar sicheren Laserarbeitsplatz zu entwickeln.

Je nach Ausgangssituation kann das Komplettpaket umfassen:

Prüfung der vorhandenen Unterlagen

  • CE-Kennzeichnung
  • Konformitätserklärung
  • Betriebsanleitung
  • Hersteller- und Importeurangaben
  • technische Unterlagen
  • Unterlagen der Kabine und Sicherheitskomponenten

Bewertung des Anlagenkonzeptes

  • Lasergerät
  • Kabine oder Schutzwände
  • Türen und Verriegelungen
  • Sicherheitssteuerung
  • Absaugung
  • Warn- und Not-Halt-Einrichtungen
  • Aufstellung und Zugangsregelung

Klärung von Herstellerpflichten

  • Abgrenzung der Einzelkomponenten
  • Bewertung der Gesamtanlage
  • Prüfung vorgenommener Veränderungen
  • Bewertung einer möglichen wesentlichen Veränderung
  • Festlegung notwendiger weiterer Schritte

Unterstützung bei Konformität und Dokumentation

  • Systemgrenzen und bestimmungsgemäße Verwendung
  • Risikobeurteilung
  • Schnittstellenbetrachtung
  • Zusammenstellung notwendiger Nachweise
  • Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen
  • Prüf- und Wartungskonzept

Betriebliche Arbeitssicherheit

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen
  • Zugangskonzept
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Organisation des Laserschutzes
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Dokumentation

Welche Leistungen erforderlich sind, hängt davon ab, ob die Anlage noch geplant wird, bereits geliefert wurde oder schon im Unternehmen betrieben wird.

Drei typische Ausgangssituationen

Laseranlage soll erst gekauft werden

Vor der Bestellung werden Hersteller, Importeur, Unterlagen, Arbeitsplatzkonzept und voraussichtliche Sicherheitskosten geprüft.

So lassen sich Anforderungen bereits im Kaufvertrag eindeutig festlegen.

Laseranlage wurde geliefert, aber noch nicht in Betrieb genommen

Vor der Inbetriebnahme werden Dokumentation, Aufstellung, Kabine, Sicherheitsfunktionen und betriebliche Voraussetzungen bewertet.

Fehlende Punkte können vor dem Produktionsstart geklärt werden.

Laseranlage ist bereits im Einsatz

Die vorhandene Anlage, vorgenommene Veränderungen, Dokumentation und Gefährdungsbeurteilung werden geprüft.

Anschließend wird ein Maßnahmenplan erstellt, um technische und organisatorische Lücken zu schließen.

So gehen wir vor

1. Erstgespräch

Im ersten Gespräch klären wir:

  • welche Laseranlage vorhanden oder geplant ist,
  • woher sie bezogen wurde,
  • wer Hersteller und Importeur sind,
  • welche Unterlagen vorhanden sind,
  • wie der Arbeitsplatz aufgebaut werden soll,
  • welche Kabine oder Schutzwände vorgesehen sind,
  • welche Veränderungen bereits vorgenommen wurden,
  • und wie viele Mitarbeiter an der Anlage arbeiten.

2. Sichtung der Unterlagen

Nach dem Gespräch werden die vorhandenen Dokumente geprüft.

Dazu können gehören:

  • Angebot und Kaufvertrag
  • Konformitätserklärung
  • Betriebsanleitung
  • technische Daten
  • Schaltpläne
  • Unterlagen der Kabine
  • Angaben zur Verriegelung
  • vorhandene Risikobeurteilung
  • vorhandene Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Fotos und Videos des Arbeitsplatzes

3. Verbindliches Angebot

Sobald Ausgangssituation und erforderlicher Umfang ausreichend bekannt sind, erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

Darin werden festgelegt:

  • Umfang der Dokumentenprüfung
  • Vor-Ort-Analyse
  • Bewertung der Konformität
  • Prüfung vorgenommener Veränderungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • erforderliche Betriebsanweisungen
  • Unterweisung
  • Zeitbedarf
  • Voraussetzungen
  • und Kosten

4. Vor-Ort-Bewertung

Lasergerät, Kabine, Steuerung, Verriegelungen, Absaugung und betrieblicher Ablauf werden gemeinsam betrachtet.

Festgestellte Abweichungen werden dokumentiert und technisch bewertet.

5. Maßnahmenplan

Sie erhalten einen nachvollziehbaren Maßnahmenplan mit:

  • festgestellten Lücken
  • notwendigen technischen Maßnahmen
  • erforderlichen Unterlagen
  • organisatorischen Maßnahmen
  • Verantwortlichkeiten
  • empfohlener Reihenfolge
  • und Prioritäten

6. Umsetzung und Dokumentation

Je nach vereinbartem Umfang unterstützt Fimano bei der Koordination und Dokumentation der notwendigen Maßnahmen.

Technische Prüfungen, Messungen oder Abnahmen, für die besondere Befugnisse oder Prüfeinrichtungen notwendig sind, werden mit geeigneten Fachstellen abgestimmt.

7. Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Nach Herstellung des vorgesehenen sicheren Anlagenzustandes wird die betriebliche Gefährdungsbeurteilung fertiggestellt.

Darauf aufbauend werden Betriebsanweisungen erstellt und die Mitarbeiter praxisnah unterwiesen.

Ihr Nutzen

Mit einem abgestimmten Komplettpaket können Sie:

  • ungeklärte Hersteller- und Importeurrollen vermeiden
  • vorhandene CE-Unterlagen fachlich prüfen
  • Sicherheitsmängel vor der Inbetriebnahme erkennen
  • Kabine und Lasergerät als Gesamtsystem betrachten
  • Veränderungen nachvollziehbar bewerten
  • unbeabsichtigte Herstellerpflichten früh erkennen
  • notwendige Sicherheitskosten realistisch kalkulieren
  • Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen aufeinander abstimmen
  • Mitarbeiter wirksam unterweisen
  • und einen nachvollziehbar dokumentierten Laserarbeitsplatz aufbauen

Laseranlage und Laserarbeitsplatz prüfen lassen

Sie planen eine Laserhandschweißanlage, haben bereits eine Anlage bestellt oder möchten einen bestehenden Laserarbeitsplatz überprüfen lassen?

In einem ersten Gespräch klären wir Hersteller, Importeur, Anlage, Kabine, Dokumentation und bisherige Veränderungen.

Anschließend erhalten Sie ein verbindliches Angebot für Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Bewertung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

Name
Worum geht es?
Kontakt: info (_a_) fimano-awt . de // Null Neun 350 / 90 99 460 // null eins sieben 6 2077 0530
Zum Schutz Ihrer Daten
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.